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Neues Gesetz zur Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien

Nun steht es fest. Im Mai 2020 hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung für die anfallenden Maklerkosten in ganz Deutschland beschlossen.

Neues Gesetz zur Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien

Ab dem 23. Dezember 2020 soll das Gesetz in Kraft treten. Doch was bedeutet das für Sie? albfinanz – Ihr regionaler Immobilienmakler klärt auf!

Bisher gab es keine einheitliche Regelung für die Verteilung der Maklerkosten auf Käufer und Verkäufer. Vielmehr haben sich zwei verschiedene Versionen der ortsüblichen Maklerprovision für die Verteilung fest verbürgerlicht.

Version 1: In einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen übernehmen die Käufer die kompletten Maklerkosten. Diese liegen zusammengefasst zwischen 5,95 % und 7,14 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis.

Version 2: In den anderen Bundesländern werden die Maklerkosten größtenteils hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Hier liegt die gesamte Maklerprovision bei durchschnittlich 7,14 % (inkl. MwSt.).

Beide Varianten bringen allerdings einige Nachteile mit sich, die deshalb durch das neue Gesetz verhindert werden sollen. Hier haben wir einige Nachteile für Sie zusammengefasst:

  1. Die Übernahme der kompletten Maklerkosten nur für den Käufer ist schlichtweg ungerecht, da beide Parteien schlussendlich den Service des Immobilienprofis genießen. Zudem wählt der Verkäufer aus über welchen Makler er den Verkauf abgewickelt.
  2. Übernimmt der Käufer die gesamten Maklerkosten, steigen seine gesamten Nebenkosten (Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Notar -und Grundbuchkosten) für den Kauf einer Immobilie auf nahe 15 %. Das bedeutet, dass der Käufer ein viel größeres Eigenkapital haben muss, um sich eine Immobilie finanzieren zu können. Viele Finanzierungen sind deshalb zum Scheitern verurteilt.
  3. In Regionen, in denen die Maklerprovision grundsätzlich halbiert wird und ein angespannter Verkäufermarkt besteht, gibt es viele unseriöse Makler, die mit kostenloser Vermarktung für den Verkäufer werben und so an viele Immobilien kommen. Das tut der Immobilienbranche nicht gut.

Diese und auch weitere Nachteile sollen mit dem neuen Gesetz verhindert werden.

In Zukunft sollen in ganz Deutschland die Maklerkosten hälftig auf beide Parteien verteilt werden. Anders gesagt: Wird vom Verkäufer keine Provision verlangt, darf auch vom Käufer keine verlangt werden.

Die Vorteile daraus sind,

  1. dass der Immobilienkauf zukünftig für Käufer günstiger wird und
  2. deren Immobilienfinanzierungen besser realisierbar sind.
  3. Ebenfalls werden einige Makler, die unseriös arbeiten oder keine gute Leistung erbringen, vom Markt verschwinden. Das Differenzierungskriterium liegt zukünftig nicht mehr bei den Kosten, sondern bei der Leistung.

Doch bedeutet das jetzt auch, dass der Immobilienverkauf für Verkäufer teurer wird?

Positiv ist, dass die Immobilienpreise in Deutschland seit Jahren stetig gestiegen und sehr krisensicher sind. Auch trotz Corona haben wir keine Einbrüche bei den Immobilienpreisen feststellen können. Zudem werden durch das neue Gesetz mehr Menschen in die Lage kommen sich eine Immobilie finanzieren zu können. Das bedeutet wiederum, dass die Anfrage auf Immobilien steigen wird und somit vermutlich auch der Preis. Ob der Verkauf mithilfe eines Immobilienprofis für Verkäufer schlussendlich teurer wird, lässt sich somit schwer sagen.

Was bedeutet das neue Gesetz nun für die albfinanz?

Wir befürworten das Gesetz und müssen uns nicht großartig umstellen, da wir jahrelang schon die Maklerprovision auf beide Parteien hälftig aufteilen.

Weiterhin bieten wir Ihnen auch eine überdurchschnittliche Leistung an. Diese Beginnt mit der professionellen Einwertung Ihrer Immobilie, geht über den Verkauf und endet bei der Übergabe bzw. bei der Ummeldung der alten Zähler auf die neuen Eigentümer.

Hier geht es zur Immobilienbewertung

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