Wohngebäude

Wohngebäude

Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschlag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.

Wünschen Sie eine Beratung im Bereich Wohngebäude vereinbaren Sie einfach ONLINE einen Termin. Gerne im Büro oder auch per Online-Beratung:

Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.

Erklärungen im Bereich Wohngebäude:

Elementarversicherung

Die Versicherungsgesellschaften verstehen unter Elementarschäden Schäden, die durch Überschwemmungen,

Wasserrückstau, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, einen Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkungen, einen Erdrutsch oder einen Erdfall entstanden sind. Diese Risiken können durch eine Elementarversicherung abgesichert werden, welcher ein Extrabaustein in der Wohngebäudeversicherung ist.

Selbst wenn Sie nicht am Wasser leben, sind Sie von Überschwemmungen gefährdet. Es kommt leider immer häufiger vor, dass die Straße & Kanalisation die Regenmassen nicht mehr auffangen kann und somit z.B. die Keller überfluten. Eine Elementarversicherung ist somit praktisch unbedingt notwendig.

Allgefahrendeckung

Eine Allgefahrendeckung bedeutet in der Wohngebäudeversicherung die größtmögliche Bandbreite an versicherten Gefahren zum Schutz Ihrer Immobilie. Die Allgefahrendeckung wird häufig auch AllRisk Deckung genannt. Besonderheit gegenüber anderen Tarifen ist bei der AllRisk Deckung allerdings, dass auch bisher noch unbekannte oder nicht genannte Gefahren mit abgedeckt sind. Vereinfacht gesagt: „Es ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist“.

Im Prinzip ist der Baustein wie eine Vollkaskoversicherung aufs Haus zu sehen.

Grobe Fahrlässigkeit

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherte im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nicht seiner Sorgfalt nachgekommen ist und verletzt wird. Eine gesetzliche Definition liegt nicht vor. Da sich grob fahrlässige Schäden schneller ereignen als uns lieb ist, sollte die Gebäudeversicherung eben auch in diesem Fall Haftung übernehmen. Auch hier können Sie unsere Tarife vergleichen, die dann haften, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte.

Einfaches Beispiel: Sie zünden zum Advent eine Kerze an, verlassen das Haus und Ihr Haus brennt daraufhin ab. Hier haben Sie grob fahrlässig gehandelt. Oder wenn Sie den Wasserhahn aufdrehen und es vergessen, ihn wieder abzudrehen.

Windstärke unter Sturmstärke 8 (bzw. ohne Mindestwindstärke)

Die wichtigste Einschränkung für die Aussicht auf Ersatz: Viele Wohngebäudeversicherungen zahlen nur bei Sturm ab Windstärke 8, also 62 bis 74 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit. Ob diese Geschwindigkeiten erreicht wurden, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst erfahren bzw. erfragen.

In der Regel muss nach den Bedingungen die Versicherung beweisen, dass der Wind nicht Stärke 8 erreichte. Allerdings wird dies immer häufiger auf die Versicherungsnehmer abgewälzt. So wird bei einigen Versicherungen zunächst behauptet, es hätte keinen Sturm der Stärke 8 gegeben. Den schwarzen Peter hat dann der Versicherungsnehmer, denn er muss dann in einem Gegengutachten beweisen, dass doch Windstärke 8 vorlag.

Wenn Sie nicht jedes Mal zittern wollen, ob nun die Windstärke 8 erreicht wurde, so berücksichtigen Sie dies in Ihrem Vertrag.

Update-Garantie

Durch die Innovations- bzw. Updategarantie profitiert der Versicherungsnehmer automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen der Wohngebäudeversicherung von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, sofern diese ohne Mehrbeitrag erfolgen. Somit haben Sie nie mehr alte Bedingungen, welche sich nicht an den aktuellen Stand anpassen.

Gute Versicherer haben diese sehr kundenfreundliche Regel automatisch mitversichert.

FacebookXING