PKW (nur private Nutzung)

PKW (nur private Nutzung)

Als Autofahrer sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine KFZ-Versicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie brauchen jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung.

Wenn Sie eine bestimmte Kfz-Versicherung in nähere Betrachtung gezogen haben, empfehlen wir, insbesondere die Erweiterungen der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Diese können, neben den obligatorischen Bestandteilen, von Tarif zu Tarif variieren. So ist beispielsweise in der „Mallorca-Police“ ein Einschluss der Kfz-Versicherung vorgesehen, der eine Kfz-Haftpflicht außerhalb Deutschlands garantiert.

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