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Coronavirus – Betriebsschließung? Wir haben die Lösung

Die Nachfrage nach Versicherungsmöglichkeiten, mit denen sich Gewerbekunden gegen die finanziellen Folgen einer coronabedingten Betriebsschließung absichern können, hält an. Wo die meisten Versicherer inzwischen dankend abwinken, haben wir eine Türe bei einem unserer Versicherer gefunden…

Nach wie vor dominiert Corona die Medien. Nach wie vor fragen Kunden bei ihren Maklern an, wie man sich da absichern kann. Zumindest für einen Teil von ihnen könnte eine Betriebsschließungsversicherung eine Lösung darstellen. Tatsache ist, dass die meisten Versicherer einen Annahmestopp für Neugeschäft ausgerufen haben. Das hilft Ihnen dann natürlich nicht weiter.

Da ist es ja gut, dass ein Versicherer bei uns kürzlich ganz klar Stellung bezog: „Coronavirus? Klar! Gar kein Problem!“ Also zumindest sinngemäß…

Es kann uneingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung geboten werden. Hierfür müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es handelt sich um eine meldepflichtige Krankheit und Krankheitserreger beim Menschen. Dieses Kriterium ist im Falle des Coronavirus seit dem 01.02.2020 erfüllt, denn die Meldepflicht gemäß des Infektionsschutzgesetzes wurde auf das Coronavirus ausgedehnt (s. CorViMV).
  2. Die Schließung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Sofern es zur Isolierung von ganzen Gemeinden aufgrund behördlicher Anordnung zum Quarantänegebiet kommt, ist dies einer Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung gleichzusetzen.

Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit gilt ab dem 16.03.2020 NICHT MEHR für Branchen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Die Branchenauswahl ist dabei sehr vielfältig. Angefangen bei produzierenden Betrieben (z. B. Milchverarbeitung), über Großhandel (z. B. Großhandel mit Gewürzen) und Einzelhandel (z. B. Einzelhandel mit Süßwaren), bis hin zur Hotellerie/Gastronomie (z. B. Gasthof mit Beherbergung) und sonstigen Betrieben (z. B. Sportschulen).

NUR NOCH Branchen aus dem Gesundheitssektor (Ärzte, Zahnärzte und Gesundheitsfachberufe) können diese Absicherung erhalten. Dies beeinhalten jedoch eine individuelle Prüfung.

Seit dem 18.03.2020 nur noch Hausärzte.

Melden Sie sich bei uns. Zusammen finden wir eine Lösung. Ihr albfinanz Team!

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